Wer in den eigenen vier Wänden raucht, hat häufig mit gelben Flecken an Wänden und Decken sowie weiteren Rückständen von Nikotin zu kämpfen. Diese fünf Punkte rund um den Nikotinanstrich helfen Rauchern beim Renovieren der Wohnung.
Wer in der Schweiz in seiner Wohnung rauchen möchte, kann das guten Gewissens tun – ganz unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Diese Freiheit bezahlen Raucher jedoch häufig mit gelbverfärbten Wänden und weiteren Rückständen von Nikotin wie beispielsweise einem unangenehmen Geruch.
Zum richtigen Problem wird das Nikotin häufig aber erst dann, wenn man die Wohnung verlassen möchte. Aus diesem Grund finden in folgenden fünf Punkten vor allem Mieter, aber natürlich auch Eigentümer, wichtige Informationen, um ihre Raucherwohnung unkompliziert wieder auf Vordermann zu bringen.
Oder wissen Sie bereits, was zu tun ist? Dann können Sie Ihr Projekt jetzt unverbindlich ausschreiben und schnellstmöglich Offerten von bewerteten Handwerkern vergleichen.
Fünf Fakten zum Nikotinanstrich
Sie rauchen in Ihrer Wohnung und planen demnächst einen Umzug? Oder haben Sie einfach genug von den gelben Rückständen von Nikotin an Ihren eigenen vier Wänden? Egal, was Sie dazu führt, Ihre Raucherwohnung zu renovieren – in jedem Fall drohen erhöhte Kosten für einen Nikotinanstrich.
In den folgenden fünf Punkten wurden die wichtigsten Informationen für Raucher zusammengefasst. So erfahren Sie beispielsweise, weshalb ein Nikotinanstrich nötig ist, welchen Teil der Kosten Sie als Mieter übernehmen müssen und weshalb es sich auf jeden Fall lohnt, einen Maler zu kontaktieren.
Der Fachmann ist nämlich nicht nur bei der Ausführung der Malerarbeiten eine grosse Hilfe, sondern auch bei der Budgetplanung. Mit einer detaillierten Offertanfrage kann er Ihnen eine ungefähre Schätzung der Kosten Ihres neuen Nikotinanstrichs geben. So wissen Sie bereits im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Erfahren Sie nun mehr über die Nikotinsperre und finden Sie unkompliziert den passenden Fachmann für Ihre Malerarbeiten.
1. Mietrecht
Mieterinnen und Mietern ist es in der Schweiz gesetzlich erlaubt , in der Wohnung zu rauchen. Selbst dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass nicht geraucht werden darf. Das heisst aber nicht, dass man als Mieter von der Verantwortung für die Schäden, die durch das Nikotin an Wänden und Decken auftreten, befreit ist.
Ganz Gegenteil: Die gelblichen oder in extremen Fällen sogar bräunlichen Nikotinspuren am Anstrich der Wohnung gelten gemäss dem Schweizer Mietrecht als „übermässige Abnutzung“. Das heisst, dass sich die Mieterinnen und Mieter finanziell an der Reparatur dieser Schäden beteiligen müssen , da sie durch einen “unsorgfältigen” Gebrauch der Wohnung entstanden sind, somit ist die normale Abnützung überstiegen.
Was „übermässige Abnutzung“ bedeutet und welchen Teil der Kosten Sie dafür übernehmen müssen erfahren Sie in den nachfolgenden Punkten.
2. Nikotinsperre
Nikotinflecken an Wänden und Decken werden als „übermässige Abnutzung“ eingestuft, da sich das Nikotin von Zigaretten in der Praxis als äusserst hartnäckig erweist.
Ein einfaches Überstreichen der beschädigten Fläche entfernt die Nikotinrückstände nicht – es erreicht eher das Gegenteil. Grund dafür ist, dass Nikotin wasserlöslich und normale Farbe wasserbasiert ist.
Das Nikotin aktiviert sich also durch den Kontakt mit der Farbe und die gelbe Farbe drängt deshalb erneut an die Oberfläche – egal wie oft die Fläche überstrichen wird. Auch der unangenehme Geruch nach Nikotin wird jedes Mal aufs Neue aktiviert.
Damit die Nikotinflecken sicher und endgültig verdeckt werden können, braucht es deshalb einen speziellen Anstrich, die so genannte Nikotinsperre . Dabei handelt es sich um eine besondere Dispersionsfarbe, die einerseits den unangenehmen Geruch sperrt und anderseits die unschönen Verfärbungen überdeckt .
Die Nikotinsperre wird oft als Grundanstrich für die beschädigten Flächen verwendet. Danach folgt in der Regel ein normaler, zweiter Anstrich. Die Malerarbeiten – einschliesslich dem Abdecken und Abkleben von Möbeln, Boden, Fenstern sowie Türen und einschliesslich der Trocknungszeit – dauern im Normalfall wenige Stunden.
Falls Sie in Ihrer Wohnung über tapezierte Wände verfügen, kann es sich auch lohnen, die Tapeten auszuwechseln. In häufigen Fällen entfernen Sie damit bereits einen grossen Teil des Nikotins und des Geruchs.
Es kann jedoch trotz neuer Tapezierung notwendig sein, diese mit einer Nikotinsperre zu überstreichen, da sich das Nikotin auch in der Wand unterhalb der Tapete ablagern kann. Fragen Sie am besten einen Maler um Rat, dieser wird mit Ihnen die bestmögliche Lösung finden.
3. Wann eine Nikotinsperre notwendig ist
Leichtere Nikotinrückstände lassen sich auch ohne Nikotinfarbe entfernen. Die Deckfarben sind heutzutage äusserst leistungsfähig, sodass in Fällen mit sehr leichten Flecken kein spezieller Anstrich erforderlich ist.
Latexfarben zum Beispiel aktivieren Nikotin weniger leicht. Das bedeutet für Mieterinnen und Mieter, dass dem Vermieter beim Streichen der Wohnung kein Mehraufwand durch das Rauchen entsteht und sie keine zusätzlichen Kosten übernehmen müssen.
Falls Ihr Vermieter dennoch der Meinung ist, dass eine Nikotinsperre nötig ist, lohnt es sich, den Rat eines Fachmannes einzuholen. Zu beachten ist aber, dass Nikotinrückstände nur durch einen Anstrich mit Nikotinfarbe definitiv entfernt werden können.
Ebenfalls beachtenswert ist der Umzugsgrund . Falls Sie aufgrund von Renovationsarbeiten Ihre Wohnung verlassen müssen, kann es sein, dass ein Nikotinanstrich nicht notwendig ist. Sprechen Sie im Zweifelsfall Ihren Vermieter oder allenfalls den Mieterverband darauf an.
Rauchenden Eigentümern, die womöglich ein ganzes Leben lang in ihren vier Wänden verbringen möchten, stellt sich eine andere Frage. Nämlich die nach der Wiederholungsfrequenz des Anstrichs . In der Regel braucht es mehrere Jahre, bis die Nikotinrückstände an den Wänden und Decken deutlich sichtbar werden.
Eine Nikotinsperre überdeckt diese Flecken zwar, sie schützt den neuen Anstrich aber nicht vor zukünftigen Flecken. Nach einigen Jahren bilden sich dieselben Schäden also erneut. Die Wiederholungsfrequenz des Anstrichs ist also abhängig davon, wie viel Sie in der Wohnung rauchen und wie schnell Sie von den gelblichen und bräunlichen Flecken gestört werden.
4. Beteiligung an den Kosten
Fakt ist, dass Sie für die gesamten Kosten des Nikotinanstrichs finanziell aufkommen müssen, falls er tatsächlich notwendig ist. Das gilt auch dann, wenn die Lebensdauer der Tapete oder des bestehenden Anstrichs schon lange verjährt ist.
Ob Sie sich auch an den Kosten des zweiten, normalen Anstrichs beteiligen müssen hängt hingegen davon ab, wann Ihre Wohnung zuletzt gestrichen wurde.
Als Richtwert dient die paritätische Lebensdauertabelle des Mieter- und Hauseigentümerverbands (HEV). Dieser ist zu entnehmen, dass ein normaler Wand- und Deckenstrich eine Lebensdauer von rund acht Jahren aufweist. Für Sie bedeutet das: Wenn die letzten Malerarbeiten in Ihrer Wohnung weiter als acht Jahre zurückliegen, fallen keine Kosten für den zweiten Anstrich an. Falls Ihre Wohnung vor weniger als acht Jahren gestrichen wurde, müssen Sie für einen Teil der Kosten aufkommen.
Die Höhe dieses Teils lässt sich anhand der verbleibenden Lebensdauer berechnen. Falls Ihre Wohnung beispielsweise vor vier Jahren gestrichen wurde, müssen Sie für die Hälfte der Malerarbeitskosten aufkommen – die andere Hälfte hat Ihr Vermieter zu übernehmen. Wurde Sie vor zwei Jahren gestrichen, müssen Sie drei Viertel der Kosten übernehmen und so weiter.
5. Offertanfrage
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Anstrich mit Nikotinfarbe in Ihren vier Wänden wirklich erforderlich ist, Sie das Streichen nicht selbst übernehmen möchten oder einfach gerne abschätzen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, dann nutzen Sie die Möglichkeit, auf renovero.ch eine Offertanfrage zu stellen.
Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen anhand folgenden Fragen möglichst präzise :
- Um wie viele Wände handelt es sich?
- Sind auch Decken betroffen?
- In wie vielen Zimmern wurde geraucht?
- Wie lange wurde in der Wohnung geraucht?
- Müssen Fenster und Türen ausgespart werden?
- Wünschen Sie einen normalen Anstrich über der Nikotinsperre?
- Müssen die Tapeten ausgewechselt werden?
So finden Sie Ihren Experten für den Nikotinanstrich
Informieren sie sich vor dem Nikotinanstrich, wann zuletzt in Ihrer Wohnung gestrichen worden ist und ob ein spezieller Anstrich mit Nikotinfarbe tatsächlich erforderlich ist.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Vermieter, um die Kostenbeteiligung des Anstrichs über der Nikotinsperre genau zu klären. Sobald Sie diese Punkte geklärt haben, können Sie den passenden Experten auf renovero beauftragen, damit der Nikotinanstrich perfekt gelingt. Stellen Sie dazu einfach und unkompliziert Ihre kostenlose und unverbindliche Offertanfrage.