Einfriedungen dienen der klaren Abgrenzung eines Grundstücks. Sie schaffen Privatsphäre, Schutz und Sicherheit. In der Schweiz sind Einfriedungen weit verbreitet und werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich genutzt. Neben Gartenzäunen, Mauern und Gabionen werden auch Grünhecken verwendet, um Grundstücke zum Nachbarn oder zu Strasse einzufrieden. Doch der Schutz vor Blicken und Einbrechern ist nicht der einzige Sinn einer Einfriedung. Die Zäune und Hecken haben oftmals auch dekorative Zwecke.
Es ist allerdings wichtig, die Mauern, Zäune und Hecken genau zu planen, da es zahlreiche rechtliche Vorgaben gibt, die es zu beachten gilt. Für Einfriedungen sind Vorschriften einzuhalten und diese variieren je nach Kanton und Gemeinde. Auch die Frage, ob eine Baubewilligung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ausserdem führen die Grenzen der Grundstücke oftmals auch zu privatrechtlichen Streitereien, etwa beim Abstand zu Strasse oder Nachbar. Seien Sie daher auf alle Eventualitäten vorbereitet und informieren Sie sich im Folgenden über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Einfriedung in der Schweiz. Tipp: Suchen Sie sich für Ihre Einfriedung einen Fachbetrieb über renovero, der Zaun, Mauer oder Hecke nicht nur für Sie plant, sondern Sie auch zur rechtlichen Lage vor Ort berät.
Was versteht man unter Grundstückseinfriedungen?
Der Begriff Einfriedung bezeichnet jede feste Abgrenzung eines Grundstücks. Die klassische Einfriedung dient dazu, eine klare Grenze zur Aussenseite des Grundstücks und Abstand zu Strasse oder Nachbarn zu schaffen. Dabei unterscheidet man zwischen funktionalen Abgrenzungen wie Gartenzäunen oder Gartenmauern und dekorativen Varianten, beispielsweise kunstvoll gepflanzten Grünhecken oder Gabionen.
Gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) darf jeder Grundeigentümer eine Einfriedung zur Sicherung seiner Grundstücksgrenze errichten. Doch wie wird eine Einfriedung in der Schweiz geregelt? Abstand, Höhe und Bauart, als Grünhecke, Metallzaun oder Mauer sind relevante Dimensionen, die teils die Einführungsgesetze der Kantone zum ZGB regelt. Hier unterliegen Einfriedungen sowohl dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch als auch Regelungen von Kantonen und Kommunen.
Gibt es eine Bewilligungspflicht für die Errichtung von Grundstückseinfriedungen?
Ob für eine Grundstückseinfriedung eine Bewilligungspflicht besteht, richtet sich nach der Art und Höhe und Abstand zur Grenze der geplanten Einfriedung sowie der Lage des Grundstücks. Eine einfache Einfriedung wie ein niedriger Maschendrahtzaun oder Metallzaun benötigt in der Regel keine Baubewilligung. Anders sieht es bei massiven Gartenmauern, hohen Sichtschutzwänden oder Gabionen aus. Auch Zäune und Grünhecken können von der zuständigen Baubehörde genehmigungspflichtig sein, wenn ihre Grenze entlang einer Strasse führt.
Einfriedungen und deren Vorschriften werden in den Einführungsgesetzen der Kantone zum ZGB sowie im jeweiligen Baugesetz der Gemeinde geregelt. Auch Fragen, die das Naturschutzrecht betreffen, können eine Rolle beim Bau von Abgrenzungen spielen, besonders bei Zäunen in der Nähe von geschützten Gebieten. Grünhecken können auch das Naturschutzrecht betreffen, da eine Hecke seltene Tiere beheimaten kann.
Einfriedung und Vorschriften – welche Grenzabstände muss ich einhalten?
Die Einhaltung von Grenzabständen ist ein zentraler Aspekt bei Einfriedungen in der Schweiz. Ob Sie eine Hecke, einen Metallzaun, einen Maschendrahtzaun oder eine Mauer setzen – Sie müssen die Abstandsvorschriften beachten. Diese Vorschriften legen fest, wie eng der Abstand von Zaun, Hecke oder Ähnlichem zur Grundstücksgrenze oder Strassengrenze ausfallen darf. Einfriedungen dürfen zudem keine öffentlichen Strassenstrecken abschneiden.
Gemäss Nachbarrechtsgesetz müssen Grünhecken oft einen grösseren Abstand zur Grenze einhalten als beispielsweise ein Maschendrahtzaun. Schliesslich kann die Aussenseite der Hecke wachsen. Dadurch verkleinert bei mangelndem Abstand die Grünhecke das Grundstück auf der anderen Seite oder macht Wege nicht mehr nutzbar. Zudem kann sie in die Höhe wachsen und das Nachbargrundstück verdunkeln. Durch Dienstbarkeiten oder spezielle Einfriedungssatzungen können Sonderregelungen entstehen. Auch das Nachbarrecht im ZGB und die Gesetze einzelner Kantone regeln solche Fälle. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde oder dem Bauamt über die konkret einzuhaltenden Abstände, Höhen etc.
In der Schweiz existiert aber keine generelle Einfriedungspflicht. Das heisst, dass niemand verpflichtet ist, sein Grundstück mit Gartenhecken oder ähnlichen Dingen einzugrenzen. Zum Teil können aber Vorschriften von Kanton oder Kommune zu einer Einfriedungspflicht mit festgelegten Abständen und Höhen der Einfriedung führen. Um alle Regelungen einzuhalten, ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen. Der hilft Ihnen dabei, alle Regelungen einzuhalten. renovero hilft Ihnen dabei, einen kompetenten und preiswerten Experten zu finden.
Übrigens: Oftmals ist es erlaubt, den vorgeschriebenen Abstand zu unterschreiten, sofern der Nachbar damit einverstanden ist. Solche Vereinbarungen über den Abstand zur Grenze wie der Höhe der Einfriedung müssen in der Regel von einem Notar als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.
Was ist die maximale Höhe der Grundstückseinfriedung?
Die zulässige Höhe Ihrer Grundstückseinfriedung richtet sich nach der Art der Grundstückseinfriedung und der Nutzung des angrenzenden Areals.
- In privaten Gärten sind Gartenmauern oder Sichtschutzwände bis zu 1,8 Meter ortsüblich.
- Bei Grundstückseinfriedung an Strassenstrecken oder zwischen Nachbargrundstücken kann eine maximale Höhe von beispielsweise 1,2 bis 1,5 Metern vorgeschrieben sein.
Diese Begrenzungen der Höhe ergeben sich aus der lokalen Bauordnung, dem Baugesetz und der Einfriedungssatzung der Gemeinde. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert eine nachträgliche Anpassung der Höhe oder den gesamten Rückbau der Einfriedung.
Wer trägt die Kosten für Zäune und Hecken auf der Grundstücksgrenze?
Die Vorfrage hierzu lautet: Befindet sich die Hecke oder der Zaun auch auf den Nachbargrundstücken oder nur auf Ihrem eigenen Grundstück?
- Im Normalfall richtet sich die Kostenaufteilung für eine Grundstückseinfriedung auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze nach der Vereinbarung mit dem Nachbarn. Wird eine Umzäunung gemeinsam geplant und genutzt, teilen sich die Nachbarn die Kosten. Dies betrifft sowohl Material als auch Bau- und Pflegekosten.
- Errichten Sie die Abgrenzung hingegen allein mit Abstand zum Nachbargrundstück und ausschliesslich zu Ihrem Nutzen, tragen Sie die Kosten in der Regel allein. Es empfiehlt sich, solche Absprachen zum Grenzsabstand schriftlich festzuhalten und eventuell im Grundbuch als Dienstbarkeit einzutragen.
Um eine Dienstbarkeit einzutragen und damit Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet sind, sollten Sie sich Hilfe von einem Experten holen. Finden Sie ihn schnell und unkompliziert mit renovero.
Darf ich ohne Zustimmung des Nachbarn eine Grundstückseinfriedung errichten?
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch und das Nachbarrechtsgesetz geben vor, dass Eigentümer Grundstückseinfriedungen auf ihrem Grundstück grundsätzlich ohne Zustimmung des Nachbarn errichten dürfen, sofern sie sich an das Nachbarrecht und die ortsüblich geltenden Vorschriften zu den Grenzabständen halten.
Bei Grundstückseinfriedungen direkt auf der Grenze oder sehr nah an der Grenze empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Nachbarn. So vermeiden Sie Konflikte und Missverständnisse. Das gilt insbesondere dann, wenn Gartenhecken oder Gabionen grenznah gepflanzt oder gesetzt werden.
Hier gilt es auch, den Überhang zu beachten. Damit sind Pflanzenteile gemeint, die bis in Nachbargrundstücke ragen können. Solche Probleme und Streitigkeiten gibt es übrigens schon sehr lange. Wussten Sie, dass Wort Übergang auch schon Teil des Preussischen Allgemeinen Landrechts war? Im Text des Preussischen Allgemeinen Landrechts stand, dass niemand Äste dulden muss, die in das eigene Grundstück ragen. Selbst im alten Rom gab es Gesetze, die den Überhang regelten.
Die Optik der Aussenseite des Zaunes oder der Hecke spielt darüber hinaus auch eine Rolle. Schliesslich muss der Nachbar stets auf die Hecke oder den Zaun blicken. Deswegen ist es besser, solche Dinge vorher zu besprechen. Dadurch gehen Sie Streitereien aus dem Weg.
Streit mit dem Nachbar – was, wenn die Einfriedung gegen Vorschriften verstösst?
Sie haben eine Einfriedung nach den Vorschriften gebaut und jetzt beschwert sich der Nachbar? Oder verstösst Ihr Nachbar gegen das Nachbarrecht mit seiner neuen Hecke? Da solche Dinge immer wieder zu heftigen Streitereien führen, sollten Sie immer zunächst das Gespräch zu Ihren Nachbarn suchen. Führt dies zu keiner Lösung, bietet sich eine Mediation an.
Sollte auch die Mediation erfolglos bleiben, können Sie sich an das zuständige Bauamt oder die Baubehörde wenden. Dort wird geprüft, ob die Einfriedung den Vorgaben des Baugesetzes und der Bauordnung entspricht. In schwerwiegenden Fällen kann der Rechtsweg zur Durchsetzung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche notwendig sein.
Fazit – Einfriedungen von Profi setzen lassen
Eine Grundstückseinfriedung ist mehr als nur ein Zaun oder eine Hecke. Sie bietet Schutz, Privatsphäre und kann das Erscheinungsbild Ihres Gartens oder Grundstücks aufwerten. Gleichzeitig sind zahlreiche Vorschriften aus ZGB, Einführungsgesetz, Nachbarrechtsgesetz und Baugesetzgebung einzuhalten. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Gemeinde oder Baubehörde über die geltenden Regelungen zur Einfriedung in der Schweiz. Klären Sie zudem alle relevanten Fragen mit Ihrem Nachbarn, bevor Sie eine Einfriedung planen.
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