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• Braucht es eine Baubewilligung?
• Ein Vorentscheid gibt Sicherheit
• Nachbarn rechtzeitig einbeziehen
• Die wichtigsten gesetzlichen Einschränkungen
• Grenzabstand und Gebäudeabstand
• Ausnützungs- oder Baumassenziffer
• Einschränkungen im Grundbuch
• Offerten: die Basis der Kostenplanung
Baurechtliche Grenzen
Braucht es eine Baubewilligung?
Werden bestehende Räume nur erneuert und wird ihre Nutzung nicht geändert, können Sie auf eine Bewilligung verzichten. Dazu gehören beispielsweise der Ersatz der Kücheneinrichtung oder das Streichen von Zimmern. In der Regel dürfen Sie auch die Fassade neu streichen lassen, ohne dass Sie eine Bewilligung einholen müssen. Einschränkungen gibt es in diesem Fall aber oft bei den zulässigen Farbtönen, die sich ins Quartierbild einfügen sollten. Wird die Nutzung von Räumen massgeblich geändert, eine Wand herausgerissen, ein Dachfenster eingebaut oder ein Anbau erstellt, braucht es fast immer eine Bewilligung. In bestimmten Fällen ist aber kein aufwändiges Bewilligungsverfahren nötig: Für kleinere Eingriffe kennen viele Gemeinden ein vereinfachtes Verfahren, das innerhalb weniger Tage abgewickelt wird. Für grössere Bauvorhaben wie etwa den Anbau eines neuen Zimmers oder eine Aufstockung des Hauses ist jedoch eine vollständige Baubewilligung nötig. Dann kann das Bewilligungsverfahren schnell einmal drei Monate oder mehr in Anspruch nehmen.
Ein Vorentscheid gibt Sicherheit
Nachbarn rechtzeitig einbeziehen
Die wichtigsten gesetzlichen Einschränkungen
Grenzabstand und Gebäudeabstand
Geschosszahl und Wohnanteil
Ausnützungs- oder Baumassenziffer
Ausnützungsübertragung
Weitere Vorschriften
Einschränkungen im Grundbuch
Wegrecht : Den Bewohnern wird das Recht eingeräumt, private Wege und Zufahrten auf dem Nachbargrundstück mitzubenutzen. Näherbaurecht : Dem Nachbar wird gestattet, näher als eigentlich erlaubt an die Grundstücksgrenze zu bauen. Durchleitungsrecht : Dem Grundeigentümer wird das Recht eingeräumt, Leitungen für Strom, Wasser oder Gas durch das Nachbargrundstück zu führen. Mitbenützungsrecht : Dem Nachbar wird etwa gestattet, sein Auto auf dem gemeinsamen Parkplatz abzustellen. Wenn beispielsweise jemand sein Haus erweitern will und plant, dafür den kleinen Gehweg vor dem Gebäude zu opfern, könnte ein im Grundbuch eingetragenes Wegrecht des Nachbarn dieses Vorhaben verhindern.
Denkmalschutz
Offerten und Verträge
Offerten: die Basis der Kostenplanung
Offerten einholen
Sie bestellen mehrere Handwerker pro Arbeitsgattung direkt zu sich und zeigen ihnen, was gemacht werden muss. Bereiten Sie eine schriftliche Zusammenstellung der gewünschten Arbeiten, der Termine und – falls nötig – auch einen Plan oder eine Planskizze vor und geben Sie diese den Interessenten nach der Besprechung mit. + Vorteil : Alle Handwerker können einen Augenschein vor Ort nehmen und haben die Möglichkeit, die aus ihrer Sicht beste Variante zu offerieren. – Nachteil : Sie müssen die schriftliche Zusammenstellung und eventuell Pläne vorbereiten, zudem könnte das Vergleichen der Offerten später schwieriger werden. Sie bestellen erst einmal nur einen Handwerker pro Arbeitsgattung vor Ort und bitten ihn, eine detaillierte Offerte zu erstellen. Diese kopieren Sie mit abgedeckten Preisen, versenden sie an weitere Firmen und lassen sich die Arbeiten offerieren. Machen Sie mit dem Verfasser der Basisofferte ab, dass Sie ihm, falls er den Auftrag nicht erhält, einen fixen Betrag für seine Offertarbeit bezahlen. + Vorteil : Sie erhalten präzise Offerten, der spätere Vergleich fällt leichter und Sie haben weniger Arbeit. – Nachteil : Nicht alle Handwerker können die Arbeit vor Ort ansehen und müssen blind offerieren. Fehlen in der Basisofferte einzelne Punkte, gehen diese auch bei den anderen Offerten vergessen.
Offerten kontrollieren und vergleichen
Gehen Sie die Offerte Punkt für Punkt durch und prüfen Sie, ob alle von Ihnen gewünschten Arbeiten aufgeführt sind. Markieren Sie sich unklare Bereiche und notieren Sie Fragen. Besprechen Sie diese persönlich oder am Telefon mit dem offerierenden Handwerker. Sind zu viele Punkte unklar, sollten Sie eine zweite, detailliertere Offerte verlangen.
Name des Objekts Name des Bestellers Name sowie Telefon und E-Mail des Sachbearbeiters, der die Offerte erstellt hat Kurzbezeichnung der Arbeiten (zum Beispiel «Austausch der Küchenkombination») Detaillierte Auflistung der Arbeiten und Materialien inklusive Kosten pro Position Gesamtpreis Rabatte und die Konditionen dafür (Skonto, Spezialrabatte) Zahlungsbedingungen Mehrwertsteuer (Betrag separat ausgewiesen oder die Formulierung «inkl. Mehrwertsteuer von 7,7%») Eventuell Hinweise auf günstigere oder teurere Varianten Stundenansätze für nicht offerierte zusätzliche Arbeiten Datum von Beginn und Abschluss der Arbeiten Gültigkeitsdauer der Offerte Hinweis auf allgemeine und spezielle Bedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen als Beilage Rechtsgültige Unterschrift des Anbieters