Anders als Angestellte sind Selbständigerwerbende nicht obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Mit der Unternehmerversicherung der Suva können sie sich aber zum gleichen Leistungsumfang versichern. Zudem gibt es keine zeitliche Begrenzung auf Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenrente.
Unfälle bei der Arbeit oder in der Freizeit sind schnell passiert. Häufig ziehen sie langwierige Heilungsprozesse nach sich, die erhebliche Kosten verursachen. Die Auswirkungen und die finanziellen Folgen sind für Selbständigerwerbende gravierend und können ihre Existenz gefährden. Wer selbständig ist, sollte sich deshalb überlegen: Woher kommt das Einkommen, wenn ich wegen eines Unfalls nicht arbeiten kann? Was geschieht bei bleibender Erwerbsunfähigkeit? Wie finanzieren in diesem Fall meine Hinterbliebenen ihren Lebensunterhalt? Die Unternehmerversicherung der Suva bietet Selbständigerwerbenden einzigartigen Schutz.