Jede Unternehmung benötigt einen guten Namen, denn er trägt zum Erfolg eines Betriebes bei. Der perfekte Firmenname muss zum Unternehmen passen und verschiedenste Kriterien – nicht zuletzt auch rechtlicher Art – erfüllen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Jungunternehmer zum perfekten Namen für seinen Betrieb kommt. Beliebt sind unter anderem Tools wie ein Firmennamen-Generator. Solche Programme werden im Internet angeboten, oftmals sogar kostenlos. Am besten werden zuerst mehrere Ideen zu Papier gebracht und dann der beste Firmenname ausgewählt. Welche Kriterien dabei erfüllt sein sollten und worauf besonders geachtet werden muss, erfahren künftige Neuunternehmer und Inhaber von Handwerksbetrieben hier.
Zunächst: Der Unterschied zwischen Unternehmen und Firma
In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe «Unternehmen» und «Firma» gleichwertig verwendet. Juristisch gesehen ist jedoch eine Firma der Name eines Unternehmens, also der Firmenname. Dies zu wissen ist wichtig zum Verständnis für alle, die einen Blick in die Gesetzestexte werfen und die Vorschriften zu geeignete Namen für Unternehmen selbst durchlesen möchten.
Das Vorgehen beim Finden des richtigen Firmennamens
Bei jeder Neugründung stellt sich irgendwann die Frage, wie die künftige Unternehmung denn nun heissen soll. Das Finden des richtigen Firmennamens soll jedoch nicht in Stress ausarten. Die künftigen Unternehmer sollten sich nicht zu sehr unter Druck setzen und sich bei der Suche nach dem richtigen Namen Zeit lassen. Vielleicht hat ein Freund oder ein Bekannter eine zündende Idee oder einige sinnvolle Tipps für den perfekten Firmennamen.
Zu Beginn der Suche nach dem Firmennamen sollten alle Ideen notiert und nichts ausgeschlossen werden. Erst wenn eine Sammlung von möglichen Namen gefunden wurde, sollte mit dem zweiten Schritt begonnen werden: dem ersten Aussortieren und Streichen von jenen Namen, die gar nicht passen. Wurde ein geeigneter Firmenname gefunden, müssen weitere Abklärungen getroffen werden.
Welche Kriterien muss der Unternehmensname erfüllen?
- Der Name muss langfristig zum Unternehmen passen.
- Die gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt sein.
- Der Firmenname ist einzigartig, einfach zu merken und passt ideal zur angebotenen Dienstleistung.
- Der gewählte Unternehmensname ist auch als Domain verfügbar.
- Je nach Zielgruppe sollte er international ausgesprochen werden können.
Weshalb sollte der Firmenname als Domain verfügbar sein?
Rein rechtlich ist es natürlich egal, ob der gewünschte Firmenname ebenfalls als Domain verfügbar ist. In der heutigen Zeit ist jedoch ein Internetauftritt für jede Unternehmung wichtig. Und die Kommunikation der zur Unternehmung gehörenden Internetadresse ist natürlich einfacher, wenn dieser Name, also die Domain, frei ist.
Wie wird der Firmenname geschützt?
Durch den Eintrag im Handelsregister wird bei einer GmbH oder einer AG der Firmenname in der gesamten Schweiz geschützt. Werden Einzelunternehmen eingetragen, gilt der Schutz nur innerhalb der Standortgemeinde. Durch diesen Eintrag ist aber jeweils nur der Name geschützt, nicht jedoch das Logo, die verwendeten Farben oder ein Slogan.
Das gilt auch für Unternehmen, die sich neu eintragen lassen möchten. Das Handelsregister überprüft, ob der Name nicht bereits verwendet wird. Bei den einzelnen Gründungsschritten, etwa beim Erstellen der Statuten bei einer AG, sollte bereits vor dem Eintrag im Handelsregister klar sein, ob der gewünschte Firmenname verwendet werden kann. Das kann jede Person selbst im zentralen Firmenindex überprüfen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Firmenrecherche beim Handelsregister durchführen zu lassen.
Ist eine Ortsangabe im Firmennamen sinnvoll?
Eine Ortsangabe ist dann sinnvoll, wenn sich ein Handwerksbetrieb vor allem an seinem Standort und in der näheren Umgebung ausrichtet. Da kann eine Ortsangabe sogar für die Lage auf dem Markt förderlich sein. Betriebe, die ihre Dienste überregional oder sogar schweizweit anbieten, sollten eher darauf verzichten.
Ortsangaben werden häufig verwendet, um die Unverwechselbarkeit zu unterstreichen. Es ist ebenso eine Möglichkeit, beliebte Firmennamen verwenden zu können, die in ähnlicher Form bereits im Handelsregister eingetragen wurden. So gibt es vielleicht bereits eine Sternen-Garage AG in der Schweiz und der Name darf deshalb nicht verwendet werden. Wird jedoch der Name des Standortes der neu zu gründenden AG hinzugefügt, steht der Verwendung dieses Namens möglicherweise nichts mehr im Wege.
Welche rechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden?
In der Schweiz gibt es je nach Rechtsform verschiedene Vorschriften. So muss bei einer Einzelfirma der amtliche Familienname in der Firmenbezeichnung integriert sein. Die Verwendung des Vornamens ist freiwillig. Fantasienamen oder Sachbezeichnungen können dem Familiennamen hinzugefügt werden. Häufig werden Begriffe hinzugefügt, die auf den Tätigkeitsbereich der Einzelfirma hinweisen.
Wer sich hingegen für eine GmbH oder eine AG als Rechtsform für die neue Unternehmung entschieden hat, geniesst mehr Freiheiten bei der Namensfindung. Der gewählte Firmenname muss als Zusatz lediglich den Zusatz AG oder GmbH enthalten. Bedingung ist, dass bei einer Sachbezeichnung der Begriff wahrheitsgetreu sein muss. So kann eine Autogarage nicht den Zusatz Elektrofachhandel tragen.