Hand aufs Herz: Zügelleute und Zügelwagen organisieren, Kisten packen, Möbel auseinander schrauben, Parkplatz am neuen Wohnort absperren, Überwachen, dass alles an den richtigen Ort kommt ... Zügeln ist ein einziger Stress und zerrt an den Nerven aller Beteiligten! Zudem kommt hinter jedem Möbel massenhaft Dreck zum Vorschein, ausserdem hinterlassen die Schuhe der Zügelleute ihre Spuren und ans Fensterputzen haben Sie in all den Jahren zuvor auch nie gedacht!
Vielleicht zügeln Sie obendrein ja auch noch sehr weit weg von Ihrem alten Wohnort – wie unpraktisch, wenn Sie kurz nach dem Umzug extra fürs Putzen zurückfahren müssen!
Zum guten Glück können Sie viel Stress vermeiden, wenn Sie eineprofessionelle Reinigungsfirma it der Endreinigung Ihrer alten Wohnung oder des Hauses beauftragen!
So können Sie sich aufs Ankommen am neuen Wohnort konzentrieren.
Oder wissen Sie bereits, was zu tun ist? Dann können Sie Ihr Projekt jetzt unverbindlich ausschreiben und schnellstmöglich Offerten von bewerteten Putzkräften vergleichen.
Mieter sind in der Schweiz gesetzlich verpflichtet , die alte Wohnung oder das Haus am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit abzugeben.
In vielen Verträgen wird festgelegt, dass dies bis Mittag des darauffolgenden Tages möglich ist. Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag oder Sonntag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Fragen Sie im Zweifelsfall am besten ihren Vermieter.
Was bedeutet „besenrein?“
In manchen Mietverträgen wird festgehalten, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. In diesem Fall reicht es aus, den Boden zu kehren und alle Oberflächen zu reinigen.
Zu „besenrein“ zählt die Reinigung von Toilette, Badewanne & Co., aber auch die gründliche Reinigung der Küche (inkl. Entfetten des Dampfabzugfilters). Das Putzen von Fenstern oder Rollläden gehört nicht dazu.
Was heisst „in ursprünglichem Zustand“?
Wird in Ihrem Mietvertrag nicht explizit erwähnt, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss, muss sie bei Übergabe im ursprünglichen Zustand sein. Dies erfordert eine gründliche und professionelle Reinigung (alle Räume und Nebenräume, Keller und Estrich, Bastelraum etc.).
Für eine „Übergabe in ursprünglichem Zustand“ müssen Sie ganz besonders gründlich putzen:
alle Oberflächen (Badewanne, Küchenschränke, Waschbecken, WC, Ofen, Kühlschrank, Herd u.v.m.)
alle Böden (Laminat, Parkett, Plättli, Teppich, Terrassenplatten u.v.m.)
alle Fenster
Wohnungsreinigung mit „Abnahmegarantie“
Manche Vermieter sind bei der Abnahme ganz schön pingelig. So sehr sogar, dass manchmal nachgeputzt werden muss.
Umso mehr lohnt es sich für Sie, eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Denn Sie können vertraglich festhalten, dass das Reinigungsunternehmen gratis für eine allfällige Nachreinigung aufkommen muss (man spricht hier von „ Abnahmegarantie “).
Nachreinigungen müssen meist sofort durchgeführt werden. Also sollte bei der Wohnungsabnahme ein Mitarbeiter des von Ihnen engagierten Reinigungsdiensts mit dabei sein.
Brauche ich eine Reinigungs-Checkliste?
Und wie Sie eine Reinigungs-Checkliste brauchen! Eine Checkliste ist dringend zu empfehlen! Auf ihr werden alle zu reinigenden Räume und Einrichtungsgegenstände vermerkt. Dazu gehören auch gern vergessene Nebenräume wie Garagen, Abstellplätze, Keller oder die Terrasse.
Mit einer solchen Liste kann Ihr Reinigungsinstitut den Auftrag genau auszuführen. Ausserdem haben Sie damit etwas Schriftliches in der Hand, falls es nach der Reinigung etwas zu beanstanden gibt. Kurz: Eine Putz-Checkliste erleichtert allen Beteiligten die Arbeit!
Fragen Sie genug früh vor dem Umzug, ob die Reinigungsfirma Ihrer Wahl am gewünschten Tag überhaupt Zeit hat. Dies ist umso wichtiger, wenn Sie an einem der häufig genutzten Zügeltermine die Kisten packen.
Besichtigen Sie die Wohnung zusammen mit einem Vertreter des Reinigungsinstituts. Gehen Sie gemeinsam die Checkliste durch.
Vereinbaren Sie einen Putztermin . Nicht vergessen: Zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe muss die Endreinigung schon fertig sein.
Legen Sie einen Pauschalpreis für die ganze Putzete fest.
Halten Sie sämtliche Abmachungen schriftlich fest – vor allem bei Wohnungsreinigungen mit Abnahmegarantie. Bestehen Sie immer auf einer schriftlichen Auftragsbestätigung (am einfachsten per E-Mail). Somit schützen Sie sich vor versteckten Kosten.
Die Wohnungsreinigung wird in der Regel erst durchgeführt, wenn alle Möbel und anderen Habseligkeiten weg sind. Setzen Sie also den Putztermin nicht zu früh an.
Umzugsreinigung: Preise
Die Kosten für eine Umzugsreinigung sind so verschieden wie Wohnungen und Häuser individuell sind. Zu berücksichtigen gilt es u. a.:
Wohnungsgrösse
Anzahl Zimmer
Anzahl Nebenräume
Art der Böden (Laminat oder Linoleum sind leichter zu reinigen als Teppich)
Anzahl Badezimmer (diese müssen sehr gründlich gereinigt werden)
Die Durchschnittspreise für eine Wohnungsendreinigung sind wie folgt:
Wohnungsgrösse
Umzugsreinigung Kosten von
Umzugsreinigung Kosten bis
1,5-Zimmer-Wohnung
CHF 400.-
CHF 700.-
2,5-Zimmer-Wohnung
CHF 600.-
CHF 900.-
3,5-Zimmer-Wohnung
CHF 800.-
CHF 1'100.-
Zahlen Sie auf keinen Fall sofort, nachdem die Reinigungsfirma mit Ihrer Wohnung fertig ist. Warten Sie bis zur erfolgreichen Wohnungsabnahme.
Haben Sie erst einmal bezahlt, verlangen Sie immer eine Quittung. So stellen Sie sicher, dass keine zusätzlichen Kosten angefallen sind oder nachträglich verrechnet werden können.
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Denken Sie daran: Je detaillierter Sie die Reinigungsaufgaben und die Eigenheiten der zu putzenden Räume in Ihrer Offertanfrage formulieren, desto genauer können die offerierenden Reinigungsfirmen die Kosten berechnen. Dadurch werden die erhaltenen Offerten besser vergleichbar.
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