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Umbau von Keller oder Estrich

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Mit den Jahren ändern sich die Ansprüche ans Eigenheim: Kinder kommen hinzu, ein neues Hobby wird entdeckt oder die Familie hat schlicht das Bedürfnis nach mehr Platz. Der Umbau von Abstellräumen im Estrich oder im Keller ist häufig die einfachste Möglichkeit, dem Raummangel abzuhelfen.

Typische Probleme und Lösungen

Die Familie braucht mehr Platz und/oder mehr Zimmer und das Haus hat Raumreserven in Keller oder Estrich.

Kellerraum umbauen: Abdichtung gegen eindringende Feuchte und Einbau von Wärmeisolation, Heizung und Fenstern

Estrich umbauen: Isolation und Abdichtung der Dachfläche gegen Wind, Einbau von Dachfenstern oder Lukarnen zur Belichtung und Installation einer Treppenverbindung zu den übrigen Geschossen

Schnittstellen mit anderen Arbeiten

Diese Profis helfen Ihnen

Daran sollten Sie unbedingt denken!!!

Bewilligung: Klären Sie zuerst auf dem Bauamt ab, ob die Ausnutzungsziffern einen Ausbau Ihres Kellers oder Estrichs zulassen und ob Sie dafür eine Baubewilligung benötigen.

Radon: Je nach Baugrund und Bauart des Hauses ist in Kellerräumen mit erhöhter Radonstrahlung zu rechnen. Diese radioaktive Strahlung ist für Menschen über längere Dauer ungesund. Lassen Sie zur Sicherheit einen Spezialisten Messungen durchführen. Er wird Ihnen auch bauliche Massnahmen empfehlen, um die Strahlung zu senken

Bauphysik: Dichtungen gegen Feuchte und Wärmeisolationen in Kellerräumen und Estrichen sind eine heikle Angelegenheit. Ziehen Sie deshalb unbedingt einen Bauphysiker oder versierte Handwerker bei, um die richtige Lösung zu finden. Sonst besteht das Risiko späterer Bauschäden.

Isolation: Je besser ein Dach oder ein Keller isoliert wird, desto geringer sind die Wärmeverluste und damit der Verbrauch an Heizenergie. Investitionen in eine dickere Isolationsschicht zahlen sich schon nach wenigen Jahren aus.

Versicherungen: Lassen Sie nach dem Umbau alle nötigen Versicherungen an die neuen Verhältnisse anpassen.

Stockwerkeigentum: Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, können Sie den Keller und Estrich nicht einfach auf eigene Faust umnutzen, sondern benötigen dazu die Einwilligung der anderen Stockwerkeigentümer. Unter Umständen verändert sich dadurch auch Ihr Wertquotenanteil.

Hier finden Sie weitere Informationen:


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