1. Gegenstand der Vertragsbedingungen
Es gibt zwei Gruppen von Kunden, welche die Internetplattform nutzen: Zum einen Auftraggeber, welche Aufträge auf der Internetplattform ausschreiben und vergeben, und zum anderen Anbieter, welche die Ausführung der ausgeschriebenen Aufträge anbieten.
Auf der Internetplattform werden kostenlose und kostenpflichtige Dienste angeboten. Vor der jeweiligen Nutzung von kostenpflichtigen Diensten werden die Kunden darauf hingewiesen, dass diese Dienste kostenpflichtig sind und welche Gebühren anfallen. Sie können diese Dienste nach Anerkennung der Gebührenpflicht nutzen.
Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen OLMeRO und dem Kunden. Die sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von OLMeRO gelten in Bezug auf die Internetplattform www.renovero.ch nicht.
2. OLMeRO
Inhalt, Abschluss, Gültigkeit und Durchführung eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Lieferung von Produkten, die über die Internetplattform ausgeschrieben bzw. angeboten werden, liegen allein in der Zuständigkeit und Verantwortung der Kunden untereinander. OLMeRO trägt diesbezüglich keine Verantwortung und erbringt keine Dienstleistungen welcher Art auch immer für die Abwicklung der über die Internetplattform geschlossenen Verträge und/oder die Durchsetzung der aus diesen Verträgen resultierenden Ansprüche. Die Regelung von Ansprüchen, die aus einem über die Internetplattform zustande gekommenen Vertrag unter den Kunden entstehen, ist allein Sache der Kunden untereinander.
3. Vertragsabschluss
Mit der allfälligen Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Diensten geht der Kunde ein weiteres Vertragsverhältnis mit OLMeRO ein (nachfolgend "Zusatzvertrag" genannt). Vor Abschluss eines solchen Zusatzvertrages wird der Kunde auf der Internetplattform über die Kostenpflicht informiert. Das Vertragsverhältnis für kostenpflichtige Dienste entsteht dadurch, dass der Nutzer die Zahlungsverpflichtung auf der Internetplattform durch Klicken auf ein entsprechendes Bestätigungsfeld akzeptiert. Zusatzverträge können auf eine feste Dauer abgeschlossen sein ("Laufzeitverträge") oder bestimmte Leistungen umfassen ("Leistungsverträge").
OLMeRO kann vom Kunden jederzeit eine von diesem rechtsgültig unterzeichnete Version der vorliegenden Vertragsbedingungen oder eines darauf basierenden Vertrages verlangen und bis zu deren/dessen Vorliegen die Dienste der Internetplattform einschränken oder einstellen.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Laufzeitverträge erneuern sich automatisch und beliebig oft um ihre ursprüngliche feste Vertragsdauer, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden.
Kündigt der Kunde den Registrierungsvertrag, so verzichtet er damit auf die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienste, die ihm gegebenenfalls gemäss einem mit OLMeRO geschlossenen Zusatzvertrag zustehen, bleibt jedoch zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises verpflichtet bzw. hat keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Kündigt OLMeRO den Registrierungsvertrag, so wird dem Kunden für die Restlaufzeit eines allfälligen Laufzeitvertrages der vereinbarte Preis anteilig zurückbezahlt bzw. erlassen. Bei Leistungsverträgen werden die noch nicht oder bloß teilweise in Anspruch genommenen Leistungen anteilmäßig zurückbezahlt bzw. erlassen. Weitere Ansprüche aus solchen Zusatzverträgen hat der Kunde in diesem Fall nicht.
5. Leistungen von OLMeRO
Mit der Publikation von Ausschreibungen auf der Internetplattform geben Kunden in eigener Verantwortung und in eigenem Namen ihr Interesse kund, innerhalb der von ihnen festgelegten Ausschreibungszeit Offerten von Dritten zu erhalten. Kunden treten dabei über die Internetplattform in ein direktes Austauschverhältnis. OLMeRO ist diesbezüglich lediglich verpflichtet, für die Bereitstellung der Internetplattform und die allfällige Weiterleitung von Informationen darüber zu sorgen. Der Kunde ist berechtigt, die Internetplattform bestimmungsgemäss für den Austausch von Willenserklärungen zu nutzen.
OLMeRO überprüft die von den Kunden über die Internetplattform ausgetauschten Daten mit aktuellen technischen Mitteln auf Virenfreiheit, übernimmt diesbezüglich aber keine Garantie.
6. Leistungen des Kunden
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist OLMeRO berechtigt den Zugang zur Internetplattform ohne jegliche Mitteilung umgehend zu sperren, ohne dass der Kunde hierdurch von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden wird. Nebst Mahnspesen in der Höhe von CHF 10.- pro Mahnung, wird dem Kunden ebenfalls ein Verzugszins in Höhen von 6% p.a. in Rechnung gestellt. Für eine Entsperrung des Zugangs, z. B. nach Zahlungsverzug, wird dem Kunden eine separate Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 40.- berechnet.
8. Preis- und Leistungsänderungen
Kostenpflichtige Transaktionen (insbesondere kostenpflichtige Ausschreibungen), die vor der Änderungsmitteilung ausgelöst wurden, werden noch zu den alten Konditionen abgeschlossen.
Bei einem Laufzeitvertrag treten Änderungen zum Zeitpunkt von dessen nächster Erneuerung gemäss Abschnitt 4 in Kraft, sofern OLMeRO den Kunden mindestens 40 Tage vor Vertragsablauf über die Änderungen informiert hat. Hält OLMeRO diese Frist nicht ein, so treten die Änderungen zum Zeitpunkt der übernächsten Vertragserneuerung in Kraft.
9. Datenschutz und Sicherheit
9.1. Vertraulichkeit
9.2. Datenschutz
Der Kunde hat das jederzeitige Recht, seine gespeicherten Daten bei OLMeRO einzusehen. Er kann seine Kundendaten selber online überprüfen und anpassen.
9.3. Datensicherheit
10. Kundenspezifische Werbung
11. Gewährleistung
Die Internetplattform wird dem Kunden grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen garantiert OLMeRO dem Kunden eine Verfügbarkeit der Internetplattform von mindestens 95%. Diese garantierte Verfügbarkeit kann jedoch für Wartungs- und Servicearbeiten von OLMeRO selbst oder seine Access- oder Hosting-Provider unterschritten werden, wenn der Kunde rechtzeitig und im Voraus via E-Mail von OLMeRO auf den Betriebsunterbruch aufmerksam gemacht wird. Ebenso kann die garantierte Verfügbarkeit durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung seitens Dritter, auf welche OLMeRO keinen Einfluss hat, negativ beeinflusst werden. Der Kunde akzeptiert, dass Schäden infolge von Betriebsausfällen und Betriebsstörungen, welche durch Dritte verursacht werden, nicht gegenüber OLMeRO geltend gemacht werden können.
12. Haftung
13 Schlussbestimmungen
13.2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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